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Aktuelles

Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019
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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.

Mehr dazu hier im internen Bereich.

Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49

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Regionaltreffen Dresden

Datum und Uhrzeit
25.04.2017 (15:00 Uhr)
Ende
25.04.2017 (17:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH Dresden
Blochmannstraße 02, 01069 Dresden (am Straßburger Platz), Raum 408

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. Internationalisierung der beruflichen Bildung - Anforderungen an die privaten Bildungsdienstleister
    Gesprächspartner: Herr Dr. Rainer Helmig, Universitätsklinikum an der TU Dresden, Stabsstelle Unterstützungssysteme
  2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

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